SG Augsburg, Urteil vom 02.05.2024, Az. S 3 KR 437/22

3. Kammer | REWIS RS 2024, 2350

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Gegenstand

Kein Aufrechnungsverbot, Klage und Hilfswiderklage, Aufrechnungsbefugnis, Aufrechnungserklärung, Unzulässige Aufrechnung, Aufrechnungslage, Vergütungsanspruch, Elektronischer Rechtsverkehr, Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch, SGB V, Gesetzliche Krankenversicherung, Behandlungsalternative, Stationäre Krankenhausbehandlung, Hilfsweise erhobene Widerklage, Leistungspflicht, Rechtsprechung des BSG, Sozialgerichtsgesetz, Zinsanspruch, Zusatzentgelt, Elektronisches Dokument


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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S 3 KR 437/22

02.05.2024

SG Augsburg 3. Kammer

Urteil

Sachgebiet: False

Zitier­vorschlag: SG Augsburg, Urteil vom 02.05.2024, Az. S 3 KR 437/22 (REWIS RS 2024, 2350)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2024, 2350

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1 BvR 2056/12

1 BvR 347/98

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