Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen an die Berücksichtigung des Kontextes sowie an die Abwägung widerstreitender Interessen bei äußerungsrechtlichen Streitigkeiten - Subsidiaritätsgrundsatz gebietet Nutzung des Rechtsbehelfs gem §§ 936, 926 Abs 1 ZPO bzgl einer im einstweiligen Verfügungsverfahren ausgesprochenen Unterlassungsverpflichtung - hier: Bezeichnung eines Rechtsanwalts als "fetter Anwalt" und "Rumpelstilzchen"
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