§ 269 StPO

Verbot der Verweisung bei Zuständigkeit eines Gerichts niederer Ordnung

Das Gericht darf sich nicht für unzuständig erklären, weil die Sache vor ein Gericht niederer Ordnung gehöre.


Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 19. Mai 2024 02:25

G. zuletzt geändert durch Art. 16 G v. 6.5.2024 I Nr. 149
G. Neugefasst durch Bek. v. 7.4.1987 I 1074, 1319;

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