Wahl der Vertrauensperson
Geschäftsführung und Rechtsstellung
Beteiligung der Vertrauensperson
Versammlungen der Vertrauenspersonen
Vertrauenspersonenausschüsse
Beteiligung in besonderen Verwendungen im Ausland
Beteiligung der Soldatinnen und Soldaten durch Personalvertretungen
Änderungen an diesem Gesetz als übersichtliche Synopsen finden Sie hier:
Synopsen SBG(+++ Textnachweis ab: 2.9.2016 +++)Das G wurde als Artikel 1 des G v. 29.8.2016 I 2065 vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 3 Abs. 1 dieses G am 2.9.2016 in Kraft getreten.
(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 2 Abs. 1, 8 Abs. 5, 27 Abs. 1, 33 Abs. 7, 34 Abs.
3, 35 Abs. 4, 37 Abs. 2, 42 Abs. 4, 42 Abs. 6, 43 Abs. 5, 49 Abs. 1, 52
Abs. 3, 59, 60 Abs. 3, 62, 63 Abs. 1, 63 Abs. 5, 65 +++)