Allgemeine Vorschriften
Netzanschluss
Anschlussnutzung
Anlagenbetrieb und Rechte des Netzbetreibers
Fälligkeit, Folge von Zuwiderhandlungen, Beendigung der Rechtsverhältnisse
Änderungen an diesem Gesetz als übersichtliche Synopsen finden Sie hier:
Synopsen NAV(+++ Textnachweis ab: 8.11.2006 +++)Die V wurde als Artikel 1 der V v. 1.11.2006 I 2477 von der Bundesregierung und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Sie ist gem. Art. 4 Satz 1 dieser V am 8.11.2006 in Kraft getreten.