Organisation, Aufgaben und allgemeine Befugnisse
Weiterverarbeitung von Daten
Allgemeine Vorschriften bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten durch den Bundesnachrichtendienst
Datenübermittlung an den Bundenachrichtendienst und Übermittlung von personenbezogenen Daten aus allgemein zugänglichen Quellen durch den Bundesnachrichtendienst
Übermittlung von personenbezogenen Daten aus nicht allgemein zugänglichen Quellen an inländische Stellen
Übermittlung von personenbezogenen Daten aus nicht allgemein zugänglichen Quellen an ausländische Stellen sowie an über- oder zwischenstaatliche Stellen
Gemeinsame Dateien
Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung
Kooperationen im Rahmen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung
Besondere Formen der technischen Aufklärung
Unabhängige Rechtskontrolle
Mitteilungen und Evaluierung
Gemeinsame Bestimmungen
Befugnisse, Durchführung und Anordnung
Verarbeitung und Übermittlung von personenbezogenen Daten aus Maßnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen
Änderungen an diesem Gesetz als übersichtliche Synopsen finden Sie hier:
Synopsen BNDG(+++ Textnachweis ab: 30.12.1990 +++)Das G wurde als Art. 4 G v. 20.12.1990 I 2954 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen
(+++ Zur Anwendung vgl. § 36 SÜG +++)